Barrierefreiheit von Websites: Was das neue Gesetz 2025 bedeutet

16. Januar 2025 EINFACHkommunikation

Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können, führt über Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dass 2025 in Kraft tritt, spielt hierbei eine zentrale Rolle. Es fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. 

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht schafft das Gesetz einheitliche Anforderungen, die besonders kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes optimal zu nutzen. Schauen wir uns das für den Bereich Website-Programmierung genauer an.

Welche Barrierefreiheit sollte eine Website haben?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von individuellen Fähigkeiten. Inhalte sollten Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und Audiobeschreibungen für Multimediaelemente enthalten. Die Navigation muss intuitiv sein und mit Tastatur oder Sprachsteuerung funktionieren. Informationen sollten klar strukturiert und mit verschiedenen Technologien kompatibel gestaltet werden.

Welche Websites müssen 2025 barrierefrei sein?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit für die meisten Websites und digitalen Angebote, die sich an Endverbraucher richten. Dazu gehören 

  • Unternehmenswebsites, 
  • Online-Shops und 
  • die Internetpräsenzen von Vereinen. 

Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.

Was sind die vier Grundsätze der Barrierefreiheit gemäß WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basieren auf vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar sein, etwa durch Alternativtexte und Audiobeschreibungen. Funktionen müssen bedienbar sein, beispielsweise mit der Tastatur oder per Sprachsteuerung. Informationen sollten verständlich und klar strukturiert sein. Zudem müssen Inhalte robust genug gestaltet werden, um mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel zu bleiben.

Fördermöglichkeiten für Vereine

Die Umsetzung von Barrierefreiheit kann für kleinere Vereine eine Herausforderung darstellen. Kommunen, Länder und Stiftungen bieten jedoch finanzielle Unterstützung an. Auch auf EU-Ebene existieren Programme zur Förderung digitaler Inklusion. 

Aktion Mensch beispielsweise unterstützt Projekte, die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen fördern. Dazu zählen bauliche Maßnahmen wie der Umbau und die Ausstattung von Gebäuden, aber auch digitale Vorhaben, etwa die Gestaltung barrierefreier Webseiten. Technische Hilfen wie Elektro-Tandems oder Tast- und Sehhilfen werden ebenfalls gefördert, um die Mobilität und Kommunikation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Die Kostenübernahme umfasst unter anderem Anschaffungen, Umbauten, technische Geräte und die Gestaltung digitaler Barrierefreiheit bei maximalem Zuschuss von € 5.000. Nähere Informationen finden Interessierte auf der Seite von Aktion Mensch. 

So gelingt die Umsetzung

Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern sorgt auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Analyse bestehender Websites deckt Schwachstellen auf, die gezielt behoben werden können, um Inhalte barrierefrei zu gestalten. Schulungen für Teams sichern langfristig die Erstellung und Pflege zugänglicher Inhalte.

Unterm Strich schafft Barrierefreiheit neue Chancen: Sie erweitert die digitale Reichweite und trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei. Wer jetzt handelt, sichert nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Wettbewerbsvorteile. Professionelle Unterstützung und zielgerichtete Maßnahmen erleichtern die Umsetzung.

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