Zielgruppe, Zielgruppe, Zielgruppe (3)
Teil 3 von 3: Was dürfen die eigentlich? „U40“ ist keine Antwort auf die Frage nach einer Zielgruppe. Auch dann noch nicht, wenn man sie als Digital Souveräne bezeichnet und geklärt hat, wie sie technisch und motivational ausgestattet ist. Auch die Frage, was sie dürfen, was also rechtliche Rahmenbedingungen sind, darf nicht offen bleiben. Wir erinnern uns an das Beispiel: Eine NGO möchte eine Kampagne entwickeln, die online große Verbreitung findet. Wer also ist die Zielgruppe? Und was darf sie?