Genau wie beim weihnachtlichen Kreuzverhör mit entfernten Verwandten gibt es auch im virtuellen Kundenkontakt manche Fragen, die man besser nicht stellen sollte. Zumindest für den professionellen Kontext hat die Frage, was man denn fragen darf, tatsächlich auch eine rechtliche Komponente: Die Datenschutzgrundverordnung gilt auch für alle Arten von Formularen und Fragebögen auf Unternehmenswebseiten. Dieser Schutz greift, sobald identifizierbare Informationen, wie Namen oder Kontaktdaten, abgefragt werden – und ist damit auch für die Anmeldung zum Newsletter, die Abwicklung einer Onlinebestellung oder ein Kontaktformular für den Kundendienst Pflicht.