DoFollow oder NoFollow: Ist das hier die Frage?

1. September 2020 EINFACHkommunikation

Anfang Juli hat der Deutsche Rat für Public Relations Betreiber von Blogs und Online-Journalen davor gewarnt, Kooperationen einzugehen, für die eine sogenannte “DoFollow”-Links Teil der Vereinbarung sind. Während der PR-Rat sich damit vor allem für die Werbekennzeichnung stark macht, ist eine korrekte Verwendung des Attributs “DoFollow” – und dem Gegengewicht “NoFollow” – auch absolut im Interesse der Website-Betreiber. Wieso, weshalb und warum das so ist, haben wir hier kurz zusammengefasst.

DoFollow: Links als Zeichen für wertvollen Content

Die vom PR-Rat angemahnte Praxis folgt dabei einem einfachen Prinzip: Verlinkungen auf die eigene Seite sind online ein Zeichen für qualitativen Content. Je mehr andere Seiten auf einen Beitrag verlinken desto wertvoller scheint dieser zu sein – und desto höher werden ihn Suchmaschinen wie Google auch in ihren Ergebnissen listen. Soweit so gut.

Aber – natürlich gibt es ein Aber – für die Kennzeichnung von Links mit dem DoFollow-Attribut darf es keine Bezahlung geben. Unter Bezahlung versteht Google selbst den “Austausch von Geld für Links oder Posts, die Links enthalten” als auch den “Austausch von Waren oder Dienstleistungen für Links” und das “Senden kostenloser Produkte, wenn Nutzer im Gegenzug etwas darüber schreiben und einen Link einfügen”.

Im Umkehrschluss heißt das: Wenn es eine (wie auch immer geartete) Bezahlung für die Verlinkung gab, sollte dieser Verlinkungen nicht das Ranking der verlinkten Seite beeinflussen. Hier kommt NoFollow ins Spiel.

NoFollow: Verlinkungen ohne “Folgen”

Das Attribut NoFollow haben Google, Yahoo und MSN gemeinsam (!) 2005 eingeführt – als Reaktion auf die steigende Zahl an Spamkommentaren auf Blogs und Webseiten. Wie der aktuelle Hinweis des PR-Rats deutlich macht, hat sich das übermäßige Verlinken in den letzten Jahren aber auch auf andere Bereiche ausgeweitet. Für die Besucher von Websiten, Blogs und Online-Journalen sehen Links mit DoFollow und NoFollow genau gleich aus – das wirklich spannende passiert im Hintergrund. Während DoFollow-Links das PageRanking der verlinkten Seite beeinflussen, bleibt eine Verlinkung mit dem NoFollow-Attribut sozusagen folgenlos.

Übrigens: Während die Kennzeichnung mit NoFollow weiter möglich ist, hat Google für eine eindeutige Kennzeichnung von bezahlten Inhalten Ende 2019 auch noch ein weiteres Attribut eingefügt: Mit dem Attribut sponsored können (sollten) alle Verlinkungen markiert werden, für die es eine Werbe- oder Sponsoringvereinbarung gibt.

NoFollow oder Sponsored Markierung bei Kooperation

In diesem Sinne ist die Antwort auf die Frage “DoFollow oder NoFollow?” sehr schnell gefunden: Wenn es sich bei der Verlinkung um eine Empfehlung handelt, ist DoFollow richtig. Wenn es sich bei der Verlinkung aber um eine Art von Kooperation/Sponsoring/Werbung handelt, sollten die Links unbedingt mit NoFollow oder Sponsored markiert werden, um eine Abstrafung von Google zu vermeiden.

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