Eine DSGVO-Frage: Linktree oder Wonderlink?

7. Juni 2022 EINFACHkommunikation

Diverse Social-Media-Kanäle zu nutzen, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben, ist gängige Praxis. Um tatsächlich etwas zu verkaufen, führt jedoch kaum ein Weg an der eigenen Verkaufsplattform oder Website vorbei. Leider bieten viele Social-Media-Plattformen lediglich eine Verlinkungsmöglichkeit je Profil. Das schränkt Reichweite und Absatz kommerziell genutzter Social-Media-Profile extrem ein. Die gute Nachricht: Für das „One-Link-Only“-Problem gibt es eine Lösung.

Abhilfe schafft der australische Anbieter Linktree. Mit der in der Grundversion kostenfreien Software ist es möglich, Landingpages zu erstellen, auf denen so viele weiterführende Links eingebettet werden können wie nötig. Einen Haken hat das ganze: Es ist nicht DSGVO-konform. Erreicht ein User eine Linktree-Landingpage, werden personenbezogene Daten abgegriffen, in Nutzerprofile umgewandelt und damit gehandelt. Da dies nicht DSGVO-konform ist, drohen europäischen Unternehmen bei Nutzung des australischen Service empfindliche Strafen. 

Um auf rechtlich sicheren Beinen zu stehen, empfiehlt sich daher die Nutzung von Wonderlink. Der in Deutschland betriebene und gehostete Service verzichtet komplett auf Datenerhebung durch Cookies. Die Anonymität der User ist somit gesichert. In der Basisversion ist Wonderlink ebenso kostenlos, hat aber einen entscheidenden Vorteile seinem Konkurrenten gegenüber: 

Wonderlink bietet eine gesonderte Rubrik „Rechtlich absichern“. Diese ermöglicht, in Windeseile für jeden bedienten Social-Media-Kanal relevante Datenschutzerklärungen einzufügen. Ein Beispiel für eine solche Landingpage kann hier begutachtet werden.

Und bei der rechtssicheren Erstellung und Bespielung Ihrer Social Media Kanäle unterstützen wir gern. Lassen Sie uns sprechen – mit Freuden auch mit selbstgebackenen Cookies.

Themen

×